Günter Hirsch

Die Europäische Gemeinschaft 
hat ein Demokratiedefizit

 

Professor Dr. Günter Hirsch,  Präsident des Bundesgerichthofs, Karlsruhe


Antwort auf die Frage der ZRP, ob sich Brüssel zu massiv in die Kompetenzen
des deutschen Parlaments eingemischt habe:

Hirsch: 
Richtig ist, dass das Parlament rechtlich und insbesondere faktisch 
kaum substanzielle Einwirkungsmöglichkeiten auf die 
gemeinschaftliche Gesetzgebung hat 
und insoweit einem deutlichen Gestaltungsverlust unterliegt.  

ZRP: 
Deutlicher Gestaltungsverlust des Parlaments sagen Sie. 
Nach neueren Zahlen wird der größte Teil der 
in Deutschland geltenden Gesetze inzwischen vom 
(europäischen) Ministerrat beschlossen, also von der Exekutive 
und nicht vom Parlament. 
Leuchtet es da nicht ein, dass verschiedene Stimmen 
von einem Demokratiedefizit in Europa sprechen?

Hirsch:
Die Europäische Gemeinschaft weist in der Tat ein strukturelles Demokratiedefizit auf. 
Die Gemeinschaft hat weitreichende, die Bürger unmittelbar 
betreffende Regelungszuständigkeiten, ohne dass der Entscheidungsprozess 
auf europäischer Ebene ausreichend demokratisch legitimiert wäre. 
Die Folge ist eine schleichender Verlust an Akzeptanz in der Bevölkerung. 
Dem müsste dringend durch strukturelle Veränderungen entgegengetreten werden. 
Ob der geplante Verfassungsvertrag dieses Defizit entscheidend vermindern würde, 
erscheint mir fraglich.

 

Quelle:

Der Präsident des Bundesgerichthofs, Professor Dr. Günter Hirsch, Karlsruhe
„Die Europäische Gemeinschaft hat ein Demokratiedefizit“

in: Zeitschrift für Rechtspolitik, ZRP; Nr. 2/2007 vom 12. März 2007
S. 69 ff.

ZRP-Rechtsgespräch mit dem Herausgeber: Prof. Dr. Rudolf Gerhardt, Mainz

Ausschnitt  im Wortlaut

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